Wanderordnung der SGV-Abteilung Kupferdreh
Die Gesamtorganisation liegt in Händen des Wanderführers. Von Beginn an ist er weisungsgebend.
Gewandert wird bei jedem Wetter, außer bei extremen Witterungsverhältnissen, z.B. Glatteis, starker Sturm, extremer Schneefall, übergroße Hitze (entscheidet Wanderführer).
Abweichungen vom vorgesehenen Programm liegen in Händen des Wanderführers. So können z.B. extreme Witterungen, Großbaustellen, Fahrplanänderungen, Zugausfälle, Wegesperrungen Programmänderungen erforderlich machen. Zusteiger sollten deshalb Wanderführer anrufen, um sicher zu gehen, ob die Tour wie ausgeschrieben stattfindet.
Teilnehmer, die sich von der Gruppe absetzen wollen,müssen sich bei ihm abmelden.
Kleidung ist nach Zweckmäßigkeit und nicht nach modischen Gesichtspunkten auszuwählen – insbesondere das Schuhwerk. Wer sich durch unsachgemäße Kleidung selbst in Gefahr bringt, ist ein Unsicherheitsfaktor für die ganze Gruppe.
Wanderer achten die Sitten und Gesetze der zu entdeckenden Landschaft. Rücksicht gilt ihren Bewohnern sowie dem Privatbesitz. Schonungen, Futterplätze und Forsteinrichtungen werden nicht betreten!
Es ist manchmal nicht zu umgehen, dass der Wanderweg über eine Verkehrsstraße ohne getrennten Fußweg führt. Da hier besondere Vorsicht geboten ist, gehen Wandergruppen im Gänsemarsch in Laufrichtung am linken Straßenrand.
Wanderer gehören zu den Hütern der Landschaft. Als oberstes Gebot gilt, keine Abfälle zurückzulassen. Schonung von Baum und Pflanze, Schutz des Wildes und der Vögel, kein Rauchen in Forst und Heide sind selbstverständlich.
Auch der Wanderführer ist nur ein Mensch.
Kritisieren Sie seine Entscheidungen nicht gleich. Er will nur das Beste.
Teilnehmer an SGV-Veranstaltungen sind unfall- und haftpflichtversichert. Dies gilt auch für Vorwanderungen, wenn deren Durchführung vorher dem Wanderwart gemeldet wird (Telefon, Mail, SMS, Brief).
Jegliche Teilnahme an SGV-Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr ohne Ansprüche an den Verein und seine durchführenden Organe.